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Zustiftung

Ihre Zustiftung ist eine risikofreie Investition in die Zukunft, denn der Betrag der Zustiftung bleibt zu 100% erhalten. Die Zinsen, die aus der Zustiftung erwachsen, kommen Natur- und Umweltschutzprojekten zugute.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Zustiftung:

Nicht zweckgebundene Zustiftungen gehen in das allgemeine Stiftungsvermögen der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ein. Die Erträge fließen jährlich in die Naturschutzprojekte, die Ihre Unterstützung am dringendsten benötigen.

Bei zweckgebundenen Zustiftungen können Sie festlegen, dass die Erträge Ihrer Zuwendung für bestimmte Förderbereiche verwendet werden. Hierfür bieten wir folgende Zustiftung an:

Zustiftung "Kiebitz"

Mit einer Zuwendung an die Zustiftung "Kiebitz" können Sie das Engagement zur Stützung der Kiebitzpopulationen langfristig sichern. Als Verwendungszweck unbedingt eintragen "Zustiftung Kiebitz".


Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch weitere zweckgebundene Zustiftungen einzurichten.
 

Wussten Sie, dass...
Zustiftungen an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen steuerlich geltend gemacht werden können?
Wenn Sie sich informieren möchten oder sich bereits für eine Zustiftung an die Stiftung Naturschutzfonds entschieden haben, nehmen Sie Kontakt  zu uns auf.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Baden-Württembergische Bank
IBAN DE15 6005 0101 0002 8288 88
BIC SOLADEST


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