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Leichte Sprache: Die Erklärung zur Barriere-Freiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit:

Informationen in Leichter Sprache

 

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Öffentliche Stellen haben diesen Text:

•  auf ihren Internet-Seiten.

•  in ihren Apps.

 

Öffentliche Stellen arbeiten für

ein Bundes-Land oder für die Bundes-Regierung.

Sie bekommen Geld vom Staat.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

•  Ämter und Behörden

•  Verwaltungen von Städten und Gemeinden

•  Polizeistellen

•  Einige Stiftungen

 

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

•  Wie barrierefrei ist die Internet-Seite oder die App?

•  Wo können Sie sich beschweren, wenn es Barrieren gibt?

 

Warum gibt es die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps

gut nutzen können.

Deshalb sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

Das heißt:

Es soll keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel für:

•  blinde Menschen.

•  gehörlose Menschen.

 

In Deutschland ist es seit dem 23. September 2020 so:

Öffentliche Stellen brauchen auf ihren Internet-Seiten und Apps

eine Erklärung zur Barrierefreiheit:

Das steht in einer Richtlinie von der Europäischen Union.

Das Land Baden-Württemberg muss sich an diese Richtlinie halten.

Deshalb gibt es

das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

 

Diese Internet-Seite ist von der

Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg.

Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ist eine öffentliche Stelle.

Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite

eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite:

www.stiftung-naturschutz-bw.de.

 

1. Ist diese Internet-Seite barrierefrei?

Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Wir arbeiten aber daran.

 

2. Welche Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei?

•  Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben

    und mit denen wir noch arbeiten.
 

•  Einige Dokumente,

    die wir nach dem 23. September 2018 erstellt haben.
 

•  Formulare
 

•  Verlinkungen können auf Internet-Seiten führen,

    die nicht barrierefrei sind.
 

•  Einige Bilder und Abbildungen haben keinen Alternativ-Text.

    Alternativ-Texte beschreiben, was man auf dem Bild sieht.
 

•  Einige Informationen sind nur durch Farben gekennzeichnet.

    Einige Menschen können die Informationen vielleicht nicht wahrnehmen.
 

•  An einigen Stellen sind die Farb-Unterschiede zu gering.

    Deshalb können manche Menschen

    die Inhalte vielleicht nicht so gut lesen.
 

•  Einige Stellen auf der Internet-Seite

    kann man nur mit einer Computer-Maus bedienen.

    Eine Bedienung mit der Tastatur ist nicht möglich.

    Das ist eine Barriere für Menschen,

    die keine Computer-Maus benutzen.
 

•  Bei einigen Verlinkungen weiß man nicht:

    Auf welche Internet-Seite führt der Link?

    Welche Informationen bekomme ich, wenn ich auf den Link klicke?
 

•  Bedient man die Internet-Seite mit der Tastatur?

    Dann kann man manchmal nur schlecht erkennen,

    an welcher Stelle man gerade ist.
 

•  Die Programmier-Sprache ist an einigen Stellen falsch.
 

•  Einige Schaltflächen sind nicht gut programmiert.
 

•  Es gibt keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache.

 

Abbau von Barrieren: Ausnahmen

Diese Dokumente müssen wir nicht barrierefrei anbieten:

Dokumente, die vor dem 23. September 2018 erschienen sind

und mit denen wir nicht mehr arbeiten.

So steht es im L-BGG.

L-BGG ist kurz für:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

 

3. Prüfung der Internet-Seite und Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir haben unsere Internet-Seite auf Barrierefreiheit geprüft.

Und die Deutsche Rentenversicherung

hat unsere Internet-Seite auf Barrierefreiheit geprüft.

Grundlage für die Prüfung waren die Vorgaben im L-BGG.

 

Wir haben die Erklärung zur Barrierefreiheit

am 24. Oktober 2023 geschrieben.

 

4. Informationen und Probleme melden

Haben Sie Probleme mit dieser Internet-Seite?

Oder haben Sie Fragen?

•  Schreiben Sie uns eine E-Mail.

    Die E-Mail-Adresse ist:

    info@stiftung-naturschutz-bw.de

•  Oder rufen Sie uns an.

    Die Telefon-Nummer ist:

    0711 – 126 2829.

 

5. Durchsetzungs-Verfahren

Haben Sie uns ein Problem gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Machen wir das nicht?

Dann können Sie sich

beim Sozial-Ministerium Baden-Württemberg beschweren.

Ihre Ansprechpartnerin ist Simone Fischer.

Simone Fischer ist die Landes-Beauftragte für

die Belange von Menschen mit Behinderung.

Das ist die Telefon-Nummer:

0711 - 279 3360

Das ist die E-Mail-Adresse:

poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Mehr Informationen über Simone Fischer

gibt es auf dieser Internet-Seite.

 

Vor Ort beschweren

In jeder Stadt und in jedem Land-Kreis gibt es

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Sie können sich auch

bei dem Behinderten-Beauftragten in Ihrer Nähe beschweren.

Die Kontakt-Daten stehen

auf der Internet-Seite von den Städten und Land-Kreisen.