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Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (A)

Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt

Im Rahmen der Ausschreibung 2024 für den Allgemeinen Haushalt können Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag ≤ 50.000 Euro fortlaufend eingereicht werden. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung nach Eingang und Mittelverfügbarkeit.

Für Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag > 50.000 Euro galt die Frist 2. November 2024; mit einer Entscheidung im Stiftungsrat kann im Frühjahr 2025 gerechnet werden.

Am 11. September 2024 fand für Interessierte eine digitale Informationsveranstaltung zur aktuellen Ausschreibung (PDF) statt.

 

Im Folgenden finden Sie alle Informationen und Unterlagen für die Antragstellung.

Grundlagen der Förderung

Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds BW (PDF)

Die „Hinweise zur Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg (HFLL)“ (PDF) und ihre Anhänge konkretisieren die Förderleitlinie näher und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

ANBest-P (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 1

ANBest-K (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 2

NBest-Bau (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 3

Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (B)

Unterlagen für die Antragstellung

Ab Juli 2024 können Anträge auf Projektförderung elektronisch bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden (s. die Erläuterungen unter H.3) HFFL); bitte senden Sie die Antragsunterlagen per E-Mail an foerderung@stiftung-naturschutz-bw.de.

Antragsformular Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (Stand 07/2023) (PDF) - HFLL-Anhang 6a

Allgemeine Datenschutzhinweise der Stiftung Naturschutzfonds (Stand 02/2020) (PDF) - HFLL-Anhang 7

List Ausschreibung Allgemeiner Stiftungshaushalt

Zuwendungsbereich Allgemeiner Stiftungshaushalt III

Bildnachweis im Hero: Nils Anthes, Universität Tübingen


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