Aufgaben und Finanzen
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Aufgaben
Zweck der Stiftung Naturschutzfonds ist es, Bestrebungen für den Erhalt der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern und zur Aufbringung der benötigten Mittel beizutragen; sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Nach § 62 Naturschutzgesetz hat die Stiftung insbesondere die Aufgabe:
- die Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet der natürlichen Umwelt anzuregen und zu fördern,
- die oberste Naturschutzbehörde bei der Planung und Verwendung der verfügbaren Forschungsmittel zu beraten,
- Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung zu unterstützen und zu fördern,
- richtungsweisende Leistungen auf dem Gebiet der Erhaltung der natürlichen Umwelt auszuzeichnen (Landesnaturschutzpreis),
- Grundstücke für Zwecke des Naturschutzes zu erwerben, deren Erwerb zu fördern, diese zu entwickeln und
- Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft zu fördern.
Die Tätigkeit der Stiftung ist vorrangig bezogen auf Baden-Württemberg. Sie umfasst jedoch auch Themen von bundesweiter oder internationaler Bedeutung, soweit ein Bezug zum Land Baden-Württemberg besteht.
Finanzen
Neben den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen stehen der Stiftung Naturschutzfonds Zuschüsse des Landes, darunter auch Erträge aus der Privatlotterie GlücksSpirale, Ersatzzahlungen (früher Ausgleichsabgabe), Geldauflagen aus Bußgeld- und Strafverfahren sowie Zinserträge zur Verfügung.
Mittels Spende und Zustiftung hat jede/r Einzelne die Möglichkeit, die Arbeit der Stiftung Naturschutzfonds direkt zu unterstützen und einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz in Baden-Württemberg zu leisten.
Aufgaben und Finanzen
Ersatzzahlungen in Baden-Württemberg
Flächenagentur Baden-Württemberg
Bildnachweis im Hero: Vlad Tchompalov, unsplash