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Organisation

Die Stiftung Naturschutzfonds hat ihren Sitz bei der obersten Naturschutzbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart. Dieses ist auch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der steuerlichen Bestimmungen.

In der Satzung (PDF) der Stiftung Naturschutzfonds ist die Organisationsstruktur der Stiftung festgelegt. Die administrative und organisatorische Struktur der Stiftung besteht aus zwei Stiftungsorganen, dem Stiftungsrat und der Geschäftsführung.

Stiftungsratsvorsitz

Vorsitzende des Stiftungsrats der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ist die Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Thekla Walker, MdL.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus der Vorsitzenden plus 42 Mitgliedern aus wichtigen gesellschaftlichen Bereichen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und werden von dem für den Naturschutz zuständigen Ministerium berufen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Stiftungsrat wird mindestens einmal jährlich einberufen.

Die Aufgaben des Stiftungsrates umfassen:

  • Beschluss des Haushaltsplans
  • Überwachung der Stiftungsgeschäfte
  • Entscheidung über wichtige finanzielle Angelegenheiten
  • Entscheidung über Richtlinien zur Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung

Zusammensetzung des Stiftungsrates:

  • Mitglieder des Landesbeirates für Natur- und Umweltschutz
  • Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten
  • je einem/einer Vertreter/Vertreterin des Innenministeriums, Finanzministeriums, Kultusministeriums, Wissenschaftsministeriums, Wirtschaftsministeriums, Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Justizministeriums und Verkehrsministeriums.

 

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     Geschäftsstelle

 

 

Bildnachweis im Hero: Stadt Stuttgart (Nicole Köhler, pixabay) 


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