Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt
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Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (Ausschreibung beendet)
Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt
Die Ausschreibung 2024 im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt ist beendet.
Im Moment können keine neuen Förderanträge in diesem Zuwendungsbereich berücksichtigt werden.
Ankündigung: Die Ausschreibung 2025 startet im Juli 2025. Wir informieren an dieser Stelle über den Ausschreibungsstart!
Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag > 50.000 Euro können dann bis zum 2. November 2025 eingereicht werden; mit einer Entscheidung im Stiftungsrat kann im Frühjahr 2026 gerechnet werden. Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag ≤ 50.000 Euro können ab Ausschreibungsstart wieder fortlaufend eingereicht werden; in diesen Fällen entscheidet die Geschäftsführung nach Eingang und Mittelverfügbarkeit.
Grundlagen der Förderung
Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds BW (PDF)
Die „Hinweise zur Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg (HFLL)“ (PDF) und ihre Anhänge konkretisieren die Förderleitlinie näher und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
ANBest-P (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 1
Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (interim)
Unterlagen für die Antragstellung
Hinweis: Die Unterlagen für die Antragstellung werden zum Start der nächsten Ausschreibung zur Verfügung gestellt.
Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (C)
Unterlagen für die Projektdurchführung
Honorarsätze bei Projektförderung (Stand 02/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 8
Erstattung der Reisekosten gemäß Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg
Formular Mittelanforderung (Stand 02/2023) (PDF) - HFLL-Anhang 10
Formular Verwendungsnachweis und Hinweise (Stand 02/2025) (XLSX) - HFLL-Anhang 11
List Ausschreibung Allgemeiner Stiftungshaushalt
Ausgewählte Themenbeispiele für Anträge auf Projektförderung im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (s. Förderleitlinie C.1.1))
- Anwendungsorientierte Forschung im Naturschutz
Hierunter sind z. B. Forschungsvorhaben hinsichtlich der Gefährdungssituation bedrohter Arten und ihrer Lebensräume sowie zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zu deren Erhalt und Förderung zu verstehen. - Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zur Förderung von Naturschutz
Hierunter fällt z. B. die Entwicklung von Konzepten, wie handlungsorientierte Kenntnisse für die zukunftsfähige Gestaltung unseres Lebens vermittelt werden können oder wie die BNE-Umsetzung in der Praxis unter Einbeziehung verschiedenster Zielgruppen erfolgen kann. - Umsetzungsorientierte naturbasierte Strategien zur Anpassung an den Klimawandel
Hierunter fällt z. B. die Entwicklung von wirksamen und nachhaltigen Lösungsansätzen im Bereich der Renaturierung von Mooren, des Biotopverbundes oder des naturbasierten Gewässermanagements.
Zuwendungsbereich Allgemeiner Stiftungshaushalt III
Bildnachweis im Hero: Nils Anthes, Universität Tübingen