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Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (A)

Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt

Die Ausschreibung für den Allgemeinen Haushalt hat begonnen.

Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag ≤ 50.000 Euro können ab sofort fortlaufend eingereicht werden. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung nach Eingang und Mittelverfügbarkeit. Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag > 50.000 Euro können ab sofort bis spätestens 2. November 2024 bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Mit einer Entscheidung im Stiftungsrat kann im Frühjahr 2025 gerechnet werden.

Am 11. September 2024, 15.00 – 16.30 Uhr, findet für Interessierte eine digitale Informationsveranstaltung zur aktuellen Ausschreibung statt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 6. September 2024 an: heike.henn@um.bwl.de

 

Im Folgenden finden Sie alle Informationen und Unterlagen für die Antragstellung.

Grundlagen der Förderung

Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds BW (PDF)

Die „Hinweise zur Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg (HFLL)“ (PDF) und ihre Anhänge konkretisieren die Förderleitlinie näher und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

ANBest-P (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 1

ANBest-K (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 2

NBest-Bau (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 3

Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (B)

Unterlagen für die Antragstellung

Ab Juli 2024 können Anträge auf Projektförderung elektronisch bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden (s. die Erläuterungen unter H.3) HFFL); bitte senden Sie die Antragsunterlagen per E-Mail an foerderung@stiftung-naturschutz-bw.de.

Antragsformular Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (Stand 07/2023) (PDF) - HFLL-Anhang 6a

Allgemeine Datenschutzhinweise der Stiftung Naturschutzfonds (Stand 02/2020) (PDF) - HFLL-Anhang 7

List Ausschreibung Allgemeiner Stiftungshaushalt

Zuwendungsbereich Allgemeiner Stiftungshaushalt III

Bildnachweis im Hero: Nils Anthes, Universität Tübingen


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